Klasse B
Autos bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse mit höchstens acht Sitzplätzen neben dem Fahrersitz. Ein Anhänger ist erlaubt, wenn er höchstens 750 kg wiegt oder das ganze Gespann nicht über 3.500 kg kommt.
Ab 18 Jahren
Kein Vorbesitz nötig
Enthält die Klassen L, M und S
Unbefristet gültig
Klasse B mit Schlüsselzahl 197
Du lernst und prüfst im Automatikwagen und darfst danach trotzdem Schaltwagen fahren. Dafür brauchst du mindestens 10 Fahrstunden im Schaltwagen und eine Testfahrt von 15 Minuten mit deinem Fahrlehrer oder deiner Fahrlehrerin. Beides lässt sich in die laufende Ausbildung einbauen.
Ab 18 Jahren
Automatik und Schaltwagen
Klasse BF17
Begleitetes Fahren mit 17. Du fährst dieselben Autos wie mit Klasse B, aber nur mit Begleitperson. Gilt bis drei Monate nach deinem 18. Geburtstag und nur in Deutschland und Österreich.
Ab 17 Jahren
Begleitperson mindestens 30 Jahre alt
Begleitperson seit 5 Jahren ohne Unterbrechung mit Klasse B
Begleitperson mit höchstens 1 Punkt
Klasse BE
Auto mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Anhänger selbst darf bis 3.500 kg haben.
Ab 18 Jahren
Klasse B vorher nötig
Keine Theorieprüfung
Unbefristet gültig